Die Ausübung bestimmter Ämter ist mit dem Notariatsberuf unvereinbar:
höhere politische Ämter
- Regierungsamt
- Demgegenüber ist eine Mitgliedschaft im Parlament von Bund, Kantonen und Gemeinden im Allgemeinen nicht verpönt
Gerichtsfunktionen
- Für Notare ist ein Gerichtsamt unvereinbar
Mitgliedschaft in der Aufsichtsbehörde, Registerämter
- Es versteht sich von selbst, dass Notare nicht Einsitz in der eigenen Aufsichtsbehörde oder in Arbeitsfolgebehörden wie den Ämtern des Handelsregisters oder Grundbuchamts haben sollten