Als Zweck der öffentlichen Beurkundung gilt:
- Klare (und wahre) Feststellung von Willenserklärungen und Tatsachen
- Schutz der Parteien beim Vertragsschluss, insbesondere vor Übereilung
- Verkehrssicherheit
- Erhöhte Beweisfunktion
Weiterführende Informationen
- Beurkundung | beurkundung.ch