Allgemeines
Im Nordwesten Deutschlands und in Berlin dürfen die Notare auch als Anwälte tätig sein.
In Bayern gibt es nur das „Nur-Notariat“; das „Anwaltsnotariat“ ist ausgeschlossen.
In Nordrhein-Westphalen sind beide Formen zulässig.
In Baden-Württemberg sind ebenfalls beide Formen vertreten; seit 01.01.2018 gilt aber das „Nur-Notariat“ als sog. Regelform
Anwaltsnotariat
Das Anwaltsnotariat kennen:
- Berlin
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Teile von Baden-Württemberg
- OLG-Bezirk Stuttgart
- Nordrhein-Westphalen
- OLG-Bezirk Hamm
- LG-Bezirk Duisburg (rechtsrheinisch)
- AG-Bezirk Emmerich
„Nur-Notariat“
Das „Nur-Notariat“ wird geführt in:
- Bayern
- Brandenburg
- Rest Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westphalen
- OLG-Bezirk Köln
- Düsseldorf (ohne Duisburg und Emmerich)
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Weiterführende Informationen
- BARTELS LAURA, In freier Wildbahn, in: JUVE Rechtsmarkt, Ausgabe 11/17, S. 23 ff.