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Notariatsrecht

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Exkurs: Notariatswesen Deutschland

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Im Nordwesten Deutschlands und in Berlin dürfen die Notare auch als Anwälte tätig sein.

In Bayern gibt es nur das „Nur-Notariat“; das „Anwaltsnotariat“ ist ausgeschlossen.

In Nordrhein-Westphalen sind beide Formen zulässig.

In Baden-Württemberg sind ebenfalls beide Formen vertreten; seit 01.01.2018 gilt aber das „Nur-Notariat“ als sog. Regelform

Anwaltsnotariat

Das Anwaltsnotariat kennen:

  • Berlin
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Teile von Baden-Württemberg
    • OLG-Bezirk Stuttgart
  • Nordrhein-Westphalen
    • OLG-Bezirk Hamm
    • LG-Bezirk Duisburg (rechtsrheinisch)
    • AG-Bezirk Emmerich

„Nur-Notariat“

Das „Nur-Notariat“ wird geführt in:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Rest Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westphalen
    • OLG-Bezirk Köln
    • Düsseldorf (ohne Duisburg und Emmerich)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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