Einleitung
Haftung heisst grundsätzlich „Einstehenmüssen für ein Unrecht“.
Die Zwecke dieser „Haftungen“ sind:
- Zivilrechtliche Haftung
- Wiedergutmachung von Vermögenseinbussen
- Disziplinarische Haftung
- Beobachtung der Notarspflichten
- Strafrechtliche Haftung
- Bestrafung
In Lehre und Rechtsprechung wird dabei differenziert in: