Das Honorar (aus dem Lateinische: Honorarium = Ehrengabe, Ehrensold oder auch Belohnung), bundeszivilrechtlich die „Vergütung“ (= Terminus des Auftragsrechts), ist die Gegenleistung für die Dienstleistungen des Notars:
- Honorar (Gebühren)
- + Kosten
- Auslagenersatz
- Porti
- Telefontaxen
- Reiseentschädigung
- Anschaffungen für einen bestimmten Klienten
- Fotokopien
- Abschriften
- Auslagenersatz
Nicht in Rechnung stellen darf der Notar seine Allgemeinen Unkosten:
- Angestelltenlöhne
- Büromiete
- Unterhalt
- Nebenkosten wie Heizung, Elektrisch usw.
- Telefonabonnement
- Fachzeitschriften
- usw.