Das schweizerische Notariatsrecht bewegt sich – trotz der historisch kantonal unterschiedlich strukturierten Organisationssysteme (Freiberufliches Notariat, Amtsnotariat, kombinierte Systeme usw.) – aufgrund der Mehrsprachigkeit der Schweiz und der internationalen Klientel auf einem hohen Level. Für „Aussenstehende“ ist aber der Zugang zum Notariatswesen aufgrund der verschiedenen Termini der Urkundspersonen oft nicht einfach; das Organisations-System wird von den Laien als intransparent empfunden.
Die Systemvielfalt schlägt sich auch bei den Formalien nieder. So können in Amtsnotariats-Kantonen Urkunden ganz anders dargestellt sein als in Kantonen mit dem Berufsnotariat. Alle Notariatssysteme haben eine lange Tradition und wurden lange vor Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) von 1912 begründet. Bei der heutigen Momentaufnahme ist dies stets zu berücksichtigen.
Das Notariatsrecht wird sich aufgrund der Internationalisierung, der neuen Gegenrechtsansprüche und der dadurch geänderten Ausbildungsanforderungen weiterentwickeln, aber gleichwohl kantonal „individuell-speziell“ bleiben.
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