Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen Geschäftssitz haben.
Es geht dabei um Themen der Erreichbarkeit und der Kenntnis der lokalen Verhältnisse, vor allem wenn der Notar auch Grundstücksgeschäfte beurkunden darf.