In einzelnen Kantonen wird die Verbandszugehörigkeit für die Berufsausübung vorausgesetzt.
Es ist fraglich, ob eine solche Zwangsmitgliedschaft mit der persönlichen Freiheit vereinbar ist. Zudem muss der freie Zugang zur Verband (Aufnahmebereitschaft / offene Tür) gewährleistet sein. Die Notariatsverbände in diesen Kantonen sind daher meistens als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert.
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