Beinahe alle Kantone kennen für Notar-Anwärter die Absolvierung eines Notariatspraktikums.
Teilweise wird sogar die Bewährung in der Funktion verlangt, so zB der Kanton Zürich, welcher das Wahlfähigkeitszeugnis erst ausstellen lässt, wenn sich der junge Urkundsbeamte als Notar-Stellvertreter während einer bestimmten Zeit bewährt hat.