Alle Kantone verlangen für die Notarpatent-Erteilung die Absolvierung von Prüfungen (mündliche, schriftliche und praktische Examen).
Einzelne Kantone kennen für Hochschulabsolventen oder Inhaber des Anwaltspatentes gewisse Prüfungsdispensationen, vor allem für die schriftlichen Prüfungen.