Notariatsrecht
Rechtsgebiet, welches sich mit der Herstellung der besonderen Form für das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen befasst
Notar
Notar = Urkundsbeamter
Der Begriff „Notar“ stammt aus dem lateinischen („nota“, Kenn- oder Merkzeichen o.ä.) und bedeutet
Synonyme
- Berufsnotar
- Amtsnotar
- Urkundsperson
Fremdsprachbegriffe
- in französisch
- Notaire
- in italienisch
- Notaio
- in englisch
- Notary public